1 | Alle zum Verleih stehenden Filme und Geräte werden nur an Organisationen innerhalb des Landkreises Eichstätt zum Zwecke der schulischen und außerschulischen Bildung kostenlos entliehen. Gewerbliche Vorführungen sind nicht gestattet. | |
2 | Die Verleihzeit beträgt grundsätzlich 2 Wochen. Jede Verlängerung bedarf einer vorherigen Genehmigung durch das Medienzentrum. | |
3 | Reservierungen per Mail und Telefonisch sind möglich. | |
4 | An- und Rücktransport sowie Gebrauch der Medien und Geräte erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Entleihers. | |
5 | Die Überlassung von Medien und Geräten an Dritte ist ohne Zustimmung des Medienzentrums nicht gestattet. | |
6 | Der Entleiher verpflichtet sich, alle urheber- und lizenzrechtlichen Bedingungen, denen die ausgeliehenen Medien unterliegen, zu beachten. Insbesondere ist jede unberechtigte Vervielfältigung ausgeschlossen. | |
7 | Der Landkreis Eichstätt als Träger des Medienzentrums Eichstätt übernimmt keinerlei Haftung und Entschädigung gegenüber dem Entleiher und dritten Personen für Ausfälle oder Störungen von Vorführungen und Vorträgen, gleich welcher Ursache. Das Medienzentrum haftet dem Entleiher und dritten Personen nicht für Schadensfälle jeglicher Art, die sich durch und bei der Verwendung seiner Geräte oder Medien ereignen. | |
8 | Das Medienzentrum ist befugt, sich jederzeit von der satzungsgemäßen Verwendung seiner Medien oder Geräte zu überzeugen. | |
9 | Das Medienzentrum kann vom Abholer verlangen, sich auszuweisen. Mit dem Verleih erkennt der Entleiher die Verleihbedingungen des Medienzentrums Eichstätt an. | |
Eichstätt im Juni 2021 | ||
Andreas Glöckl |
Das Medienzentrum Eichstätt stellt sowohl Lehrfilme als DVD und tlw. auch im Schulfernsehen zur Verfügung. Auch werden Geräte für den schulischen Gebrauch wie Audio- und Fotogeräte oder Baukästen zum Programmieren, 3D Drucker und diverse andere Geräte kostenlos zur Verfügung gestellt.