2 Medienverleih

 

Das Medienzentrum Eichstätt stellt sowohl Lehrfilme als DVD und tlw. auch im Schulfernsehen zur Verfügung. Auch werden Geräte für den schulischen Gebrauch wie Audio- und Fotogeräte oder Baukästen zum Programmieren, 3D Drucker und diverse andere Geräte kostenlos zur Verfügung gestellt.

Verleihbedingungen

1Alle zum Verleih stehenden Filme und Geräte werden nur an Organisationen innerhalb des Landkreises Eichstätt zum Zwecke der schulischen und außerschulischen Bildung kostenlos entliehen. Gewerbliche Vorführungen sind nicht gestattet.
2Die Verleihzeit beträgt grundsätzlich 2 Wochen. Jede Verlängerung bedarf einer vorherigen Genehmigung durch das Medienzentrum.
3Reservierungen per Mail und Telefonisch sind möglich.
4An- und Rücktransport sowie Gebrauch der Medien und Geräte erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Entleihers.
5Die Überlassung von Medien und Geräten an Dritte ist ohne Zustimmung des Medienzentrums nicht gestattet.
6Der Entleiher verpflichtet sich, alle urheber- und lizenzrechtlichen Bedingungen, denen die ausgeliehenen Medien unterliegen, zu beachten. Insbesondere ist jede unberechtigte Vervielfältigung ausgeschlossen.
7Der Landkreis Eichstätt als Träger des Medienzentrums Eichstätt übernimmt keinerlei Haftung und Entschädigung gegenüber dem Entleiher und dritten Personen für Ausfälle oder Störungen von Vorführungen und Vorträgen, gleich welcher Ursache. Das Medienzentrum haftet dem Entleiher und dritten Personen nicht für Schadensfälle jeglicher Art, die sich durch und bei der Verwendung seiner Geräte oder Medien ereignen.
8Das Medienzentrum ist befugt, sich jederzeit von der satzungsgemäßen Verwendung seiner Medien oder Geräte zu überzeugen.
9Das Medienzentrum kann vom Abholer verlangen, sich auszuweisen. Mit dem Verleih erkennt der Entleiher die Verleihbedingungen des Medienzentrums Eichstätt an.
 
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Eichstätt.

Eichstätt im Juni 2021

 Andreas Glöckl

Verleihbedingungen

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